Nov 2018
Kein Dienstleistungsunternehmen, kein Produktionsbetrieb, keine Praxis und keine Kanzlei funktioniert ohne ein starkes und gesundes Team von Mitarbeitern. Als Chef sind Sie Gestalter für ein gesundes Arbeiten. Mitarbeiter, die über viele Jahre hinweg leistungsfähig und gesund bleiben, sind ein klarer Vorteil für alle Beteiligten.
WELCHE VORTEILE SIND DAS?
Natürlich sollte jeder selbst darauf achten, seinen Körper und Kräfte im Berufsalltag nicht zu verschleiern.
Sie als Chef und Mitarbeiterverantwortlicher haben den Überblick. Sie kennen die Anforderungen der Branche ebenso wie die konkreten Belastungen in Ihrem Unternehmen. Sie haben ein Gefühl für die Stärken und Schwächen Ihrer Mitarbeiter. Sie sollten ein Auge auf die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter haben und sie dabei unterstützen, fit und leistungsfähig zu bleiben.
Jeder Beruf, jede Branche hat spezifische Anforderungen und fordern viel ab, sie werden zwar als anstrengend wahrgenommen, trotzdem lieben vielen ihren Beruf. Bestenfalls wird bei dieser Anstrengung keine kritische Grenze überschritten und man erholt sich während der Ruhezeiten von den körperlichen und geistigen Anstrengungen des Arbeitstages.
WAS KÖNNEN SIE ALS CHEF TUN DAMIT IHRE MITARBEITER GESUND, EMPATHISCH UND ENGAGIERT BLEIBEN?
Die Arbeit um für eine gute Stimmung im Team und ein gesundes Arbeiten zu sorgen, haben grundsätzlich keinerlei Auswirkungen auf steuerliche Themen.
Interessant wird es nur, wenn Sie gesundheitsrelevante Angebote aufgreifen möchten. Hierbei finden Sie zunächst unzählige Unterstützungen bei den Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Das Amt für Arbeitsschutz, Gesundheitsämter und auch bei regionalen Initiativen zum Thema Arbeit und Gesundheit. Die Beratung und Angebote sind größtenteils kostenfrei.
Darüber hinaus haben Sie als Arbeitgeber, die Möglichkeit einzelne Mitarbeiter zu unterstützen mit einem Zuschuss zur Gesundheitsförderung, der zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfrei gezahlt werden kann. Dieser Zuschuss ist an einige Voraussetzungen geknüpft und kann bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr betragen (§ 3 Nr. 34 EStG).
Um hohe Steuer- und Sozialversicherungsnachforderungen zu vermeiden, ist die Ausgestaltung Ihrer Maßnahme unbedingt vorab zu klären.
Betrifft die Gesundheitsmaßnahme die komplette Belegschaft oder nur einzelne Mitarbeiter?
Besteht vorwiegend eigenbetriebliche Interesse?
Welche Maßnahmen wollen Sie anbieten?
Wir helfen Ihnen gerne alle relevanten Themen aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu durchleuchten. Sprechen Sie uns an!
Quelle: Veranstaltung der Handelskammer Hamburg zu „Gründungen im Gesundheitswesen“ am 7. Nov 2018; Zeitschrift der Handelskammer Hamburg „Neue Wege bis 67, In der Dienstleistung bis zur Rente, Praxistipps für Führungskräfte“, entstanden aus einer Studie „Neue Wege bis 67“, die in 2015 durchgeführt wurde.
In Berlin und Hamburg sind wir sofort für Sie erreichbar. Beschreiben Sie Ihre Bedürfnisse und wir finden anhand Ihrer Kriterien die Möglichkeiten einer optimalen Beratung. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Zudem können Sie sich in einem Erstgespräch von der Qualität und Eignung unserer Experten überzeugen.
Stephanie Karsties
Steuerberaterin
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Michaela Rother
Steuerberaterin, Dipl.-Kffr. (FH)
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